| Beschreibung: | Als Angestellter können Sie nur dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 48.150,- € liegt. Das entspricht einem Monatseinkommen von 4.012,50 €. Sondergehälter zählen auch zu dieser Verdienstgrenze. So können Sie sich auch privat krankenversichern, wenn Sie bei 13 Monatsgehältern durchschnittlich 3.703,85 € verdienen. |