Nährwertangaben endlich verstehen?Manch einer ist sich heute nicht mehr sicher, welche Lebensmittel denn nun gesund sind und welche nicht - nicht zuletzt auch wegen der irreführenden Werbung mancher Hersteller. Eine neue EU-Verordnung soll diesem Verwirrspiel ein Ende setzen und Lebensmittel europaweit angleichen. Ziel dieser Verordnung ist es, den Verbraucher die Zusammensetzung der verschiedenen Lebensmittel offen zu legen. Die sog. Health Claims schreiben folgendes vor: 1. Lebensmittel müssen ein bestimmtes Nährwertprofil aufweisen, um Nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussagen zu machen. Richtlinie ist hier ein ermittelter Wert an ungünstigen Nährstoffen (Fett, Zucker,...), der nicht überschritten werden darf. 2. Aussagen wie "fettarm" sind genau definiert. So soll verhindert werden, diese Aussagen zu missbrauchen und irreführend einzusetzen. Sollte bei einem Produkt ein ungünstiger Inhaltsstoff das Nährwertprofil überschreiten, darf das Produkt dennoch mit einer Nährwertaussage versehen werden, wenn gleichzeitig auf den Nachteil (z.B. "hoher Zuckergehalt") hingewiesen wird. 3. Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nur angewandt werden, wenn sich diese Aussagen auf der sog. Positivliste befinden und somit als wissenschaftlich anerkannt gelten (z.B. "Calcium ist gut für die Knochen"). 4. Krankheitsbezogene Aussagen wie "Calcium vermindert das Osteoporose-Risiko" können zugelassen werden, wenn der Hersteller dies auf wissenschaftlich hohem Niveau nachweisen kann. Die Verordnung gilt nicht für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen, die in der Verkaufsstätte hergestellt werden und dort abgegeben werden (keine Selbstbedienung). Das Thema Stiftungsberatung sollte in keiner Finanzberatung fehlen. Es rundet nicht nur die langfristige Vermögensberatung ab, sondern bietet Finanzdienstleistern auch neue Vertriebs- und Akquiseansätze. sortiert nach: PageRank | Klicks | alphabetisch Regular Listing
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